Versicherungsrecht

Neue Begutachtungsempfehlung zur Berufskrankheit 4101 Silikose in Arbeit

Steinmetze, Bergleute oder Maurer kennen die Silikose. Eine Berufskrankheit, die durch das dauernde Einatmen von Quarzstaub auftritt. Die Betroffenen leiden unter einer sog. Staublunge. Seit 1929 ist Silikose als Berufskrankheit anerkannt. Dennoch ist noch immer umstritten, wann welche Folgen der Silikose anzuerkennen und mit einer Verletztenrente zu entschädigen sind.

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